Leistungen der Beihilfe
Baden-Württemberg

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
20.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
90,00 EUR bis 480,00 EUR (aktive Beamte)

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja, Beihilfebetrag 22€ im Monat.
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
70 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
Nein
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 10€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Polizei und Feuerwehr im Einsatzdienst: Heilfürsorge, alle anderen: Beihilfe
Kosten für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer / privatärztliche
Behandlung) sind bei Zahlung von 22,00 EUR monatlich beihilfefähig.
nach der Ausbildung
Polizei und Feuerwehr im Einsatzdienst: Heilfürsorge, alle anderen: Beihilfe
Kosten für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer / privatärztliche
Behandlung) sind bei Zahlung von 22,00 EUR monatlich beihilfefähig.
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch