Leistungen der Beihilfe
Bund

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
20.000,00€
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
Nein

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60%
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
10€ Zuzahlung am Tag, maximal 28 Tage
Zuzahlung 2-Bettzimmer
14,50€ Zuzahlung am Tag, maximal 28 Tage
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 24,50€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge
Gegebenenfalls Anspruch auf stationäre Wahlleistungen
(Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung),
nach der Ausbildung
Truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge
Gegebenenfalls Anspruch auf stationäre Wahlleistungen
(Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
nach der aktiven Dienstzeit
Nach der aktiven Dienstzeit besteht für den ehemaligen Soldaten bzw. Polizisten ein Beihilfeanspruch - siehe Versorgungsempfänger
(für ehemalige Zeitsoldaten solange sie Übergangsgebührnisse erhalten - maximal 60 Monate).