Leistungen der Beihilfe
Hessen

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
19.968,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
Nein

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja, Beihilfebetrag 18,90€ im Monat.
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
16,00€ Zuzahlung am Tag
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 16€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Bereitschaftspolizei: Heilfürsorge
alle anderen: Beihilfe
nach der Ausbildung
Bereitschaftspolizei: Heilfürsorge
alle anderen: Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch