Leistungen der Beihilfe
Mecklenburg-Vorpommern

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
20.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
Nein

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Nein
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60%
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
10€ Zuzahlung am Tag, maximal 28 Tage
Zuzahlung 2-Bettzimmer
Nein
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 10€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Polizei und Feuerwehr im feuerwehrtechnischen Dienst: Heilfürsorge,
alle anderen: Beihilfe
nach der Ausbildung
Polizei und Feuerwehr im feuerwehrtechnischen Dienst: Heilfürsorge,
alle anderen: Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch