Leistungen der Beihilfe
Nordrhein-Westfalen

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
18.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
150 EUR bis 750 EUR

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
70 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
15,00€ Zuzahlung am Tag, maximal 30 Tage
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 25€
Zuzahlung Chefarzt
10€ für maximal 30 Tage
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Polizei: Heilfürsorge + Beihilfe für zum Beispiel stationäre Wahlleistungen
Feuerwehr: Beihilfe
nach der Ausbildung
Polizei: Heilfürsorge + Beihilfe für zum Beispiel stationäre Wahlleistungen
Feuerwehr: Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch