Leistungen der Beihilfe
Rheinland-Pfalz

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
9.984,00€
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
100,00 EUR bis 750,00 EUR im Kalenderjahr

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja, Beihilfebetrag 26€ im Monat.
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
Nein
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 12€
Zuzahlung Chefarzt
12,00€ Zuzahlung am Tag
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Beihilfe
nach der Ausbildung
Bereitschaftspolizei: Heilfürsorge,
alle anderen: Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch