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Leistungen der Beihilfe
Saarland

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
16.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
100,00 EUR bis 750,00 EUR

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Nein
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
50 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
Nein
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 10€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Beihilfe
nach der Ausbildung
Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch
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