Leistungen der Beihilfe
Sachsen

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
18.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
Nein, aber Selbstbehalt in Höhe von 40,00 EUR pro Kalenderjahr

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
65%
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
14,50€ Zuzahlung am Tag
Krankenhaustagegeld von 14,50€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Heilfürsorge
nach der Ausbildung
Heilfürsorge
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch