Leistungen der Beihilfe
Sachsen-Anhalt

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
20.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
80,00 EUR bis 560,00 EUR

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
10€ Zuzahlung am Tag, maximal 28 Tage
Zuzahlung 2-Bettzimmer
14,50 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 24,50€
Zuzahlung Chefarzt
Nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Heilfürsorge (Feuerwehrbeamte nur, wenn sie im Einsatzdienst stehen)
nach der Ausbildung
Heilfürsorge (Feuerwehrbeamte nur, wenn sie im Einsatzdienst stehen)
Neu eingestellte Beamte können innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung/
Ernennung auf Probe Heilfürsorge unwiderruflich ablehnen und Beihilfe wählen
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch