Leistungen der Beihilfe
Schleswig-Holstein

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
18.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
20,00 EUR bis 560,00 EUR

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Nein
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
Nein
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 10€
Zuzahlung Chefarzt
nein
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Heilfürsorge (Feuerwehrbeamte nur, wenn sie im Einsatzdienst stehen)
Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten
nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen.
nach der Ausbildung
Heilfürsorge (Feuerwehrbeamte nur, wenn sie im Einsatzdienst stehen)
Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten
nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen.
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch