Leistungen der Beihilfe
Thüringen

Allgemein
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr die Grenze nicht überstieg.
Grenze
18.000,00 €
Kostendämpfungspauschale
(abhängig von Besoldungsgruppe)
Nein

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Chefarzt und
2 Bettzimmer
Ja
Zahn

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
40 %
Zuzahlung allgemeine Krankenhausleistungen
keine Zuzahlung
Zuzahlung 2-Bettzimmer
7,50€ Zuzahlung am Tag, maximal 28 Tage
Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld von 32,50€
Zuzahlung Chefarzt
25€ Zuzahlung am Tag
Polizeibeamte und Beamte der Berufspolizei, sowie der Berufsfeuerwehr im aktiven Dienst
in der Ausbildung
Polizei: Heilfürsorge
Feuerwehr: Beihilfe
nach der Ausbildung
Beihilfe
nach der aktiven Dienstzeit
Beihilfeanspruch