Krankentagegeld für angestellte Ärzte
Das Krankengeld ist für Sie als angestellter Humanarzt oder Zahnarzt sehr wichtig.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes soll Ihre Einkommenslücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit schließen. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte zu mindestens Ihr aktuelles Nettogehalt absichern. Optimal wäre das aktuelle Nettogehalt + den vollen Beitrag der privaten Krankenversicherung (Arbeitgeber -und Arbeitnehmeranteil).
Das Krankentagegeld beginnt nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, in der Regel nach dem 42. Tag. Wenn Sie eine längere Gehaltsfortzahlung wie die gesetzlich vorgeschriebenen 42 Tage haben, so kann auch der Beginn des Krankentagegeldes nach hinten verschoben werden (Karenzzeit).
Wenn Sie kein zusätzliches Krankentagegeld abgesichert haben, erhalten Sie nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers kein Gehalt mehr, müssen aber trotzdem Ihre Fixkosten bezahlen, sowie den kompletten Beitrag der privaten Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)-

Die optimale Absicherung als Angestellter Arzt oder Zahnarzt:
Ihr Nettogehalt + den vollen Beitrag für die private Krankenversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil, da der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr bezahlt).
+ den vollen Beitrag für Ihr Versorgungswerk (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Anteil da der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr bezahlt).
= Ihr Optimales Krankentagegeld als Arzt oder Zahnarzt