Krankentagegeld für selbstständige Ärzte
Das Krankengeld ist für Sie als freiberuflicher Arzt, oder Zahnarzt sehr wichtig. Was passiert wenn Sie selbst arbeitsunfähig durch Krankheit, oder Unfall werden. Eine Praxisvertretung ist in der Regel sehr teuer und die laufenden Kosten wie Gehälter der angestellten und Miete müssen weiterhin bezahlt werden. Außerdem verlangen die meisten Gesellschaftsverträge für eine Gemeinschaftspraxis ein Krankentagegeld in einer gewissen Höhe.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes soll Ihre Fixkosten bezahlen, die sonst aus eigenem Geldbeutel bezahlen müssen. Für die Kalkulation müssen Sie sich Gedanken machen welche Kosten weiterhin bezahlt müssen wenn Sie selber nicht arbeiten können.
Gerne helfen wir Ihnen von Fair-Krankenversicherung bei der Kalkulation weiter.

Gerade selbstständigen Ärzten und Zahnärzten empfehlen wir vom Fair-Krankenversicherung mehrere Krankentagegelder mit verschiedenen Karenzzeiten zu versichern.
Beispiel:
1. Krankentagegeld Höhe 100€,
Beginn ab den 08. Tag
2. Krankentagegeld Höhe 200€,
Beginn ab den 43. Tag
3. Krankentagegeld Höhe 150€,
Beginn ab den 85. Tag
Wenn Sie für 6 Monate arbeitsunfähig sind, dann erhalten ab den 85. Tag 450€ pro Tag.