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Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Das Krankengeld ist für Sie als Selbstständiger oder Freiberufler sehr wichtig. Was passiert wenn Sie arbeitsunfähig durch Krankheit oder Unfall werden. Die laufenden Kosten wie Gehälter der angestellten , Miete, Leasing und Kredite, sowie Ihr eigenes Einkommen müssen weiterhin bezahlt werden.
 
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes soll Ihre Fixkosten bezahlen, die sonst aus eigenem Geldbeutel bezahlen müssen. Für die Kalkulation müssen Sie sich Gedanken machen welche Kosten weiterhin bei längerer Krankheit bezahlt müssen.

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Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Gerade Selbstständigen und Freiberuflern empfehlen wir vom Fair-Krankenversicherung mehrere Krankentagegelder mit verschiedenen Karenzzeiten zu versichern.
Beispiel: 
1. Krankentagegeld Höhe 100€,
Beginn ab den 21. Tag 
2. Krankentagegeld Höhe 200€,
Beginn ab den 43. Tag 
3. Krankentagegeld Höhe 150€,
Beginn ab den 85. Tag
Wenn Sie für 6 Monate arbeitsunfähig sind, dann erhalten ab den 85. Tag 450€ pro Tag

In der Regel können Sie eine Karenzzeit (Beginn) zwischen ab dem 14. Tag bis zum 365. Tag vereinbaren.
Für besondere Berufe (Ingenieure/Rechtsanwälte/Ärzte) wäre sogar ein Beginn ab dem 04. Tag möglich.
Umso länger die Karrenzeit umso günstiger ist natürlich auch der zuzahlende Krankenversicherungsbeitrag.

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