Familienabsicherung in der privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Wir von Fair-Krankenversicherung hören immer wieder die Aussage, dass die Kinder auch in die private Krankenversicherung müssen wenn ein Elternteil privat versichert ist. Dies ist aber falsch. Es kommt auf mehrere Faktoren an , ob Sie Ihre Kinder privat versichern dürfen beziehungsweiße müssen. Hierzu gibt es ein Prüfschema.
Wir finden für Sie garantiert den passenden Tarif
Jedes privates Versicherungsunternehmen hat unterschiedliche Tarife, mit verschiedenen Leistungen und Tarifbedingungen, sowie Annahmerichtlinien. Für Sie als Laie ist es schwierig den passenden Tarif zu finden der genau zu Ihnen Sie passt.
Wir von Fair-Krankenversicherung finden den passenden Tarif anhand Ihrer gewünschten Leistungen und Gesundheit.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett anonym
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Fall 1: Ein Elternteil ist privat versichert und der andere ist gesetzlich versichert, greift folgendes Prüfschema:
Kinder

Sie können Ihre Kinder und den Ehepartner/in in die private Krankenversicherung für Beamte mitversichern, sofern diese Berücksichtigungsfähig sind. Ihre Kinder sind normalerweise bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigungsfähig. Dies kann sich bis zum 25. Lebensjahr verlängern, solange Ihre Kinder noch in Ausbildung(Studium oder Schule) sind und keinen anderen Anspruch haben. Beginnen Ihre Kinder zum Beispiel eine klassische Ausbildung, so haben diese keine Zugangsvoraussetzung mehr für die private Krankenversicherung und müssen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der Regel haben Ihre Kinder einen Beihilfeanspruch von 80% (Ausgenommen Bremen und Hessen). Bedeutet Sie müssen für Ihr Kind nur noch eine Restkostenabsicherung von 20% bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.
Sie können Ihr neugeborenes Kind in den ersten zwei Monaten nach der Geburt in einen gleichwertigen, oder schlechteren Tarif bei Ihrer jetzigen Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung mit versichern. Wenn Sie für Ihr Kind bessere Leistungen möchten, oder die zweimonatige Frist verpasst haben, dann geht dies nur mit einer Gesundheitsprüfung.
Fall 2 Wenn beide Elternteile privat versichert sind?
Dann können Sie entscheiden, in welchen privaten Krankenversicherungsvertrag die Kinder sich versichern. Es macht natürlich immer Sinn, diese in den Vertrag des Beamten zu versichern, da die Kinder nur 20% der privaten Krankenversicherung absichern müssen (ausgenommen Bremen und Hessen).
Kann sich mein Ehepartner/in auch privat krankenversichern?
Ehepartner:in und Lebensgefährte:in
Falls Ihr Ehepartner/in nicht berufstätig ist, oder unter einer bestimmten Grenze als Selbstständiger verdient, so kann dieser auch in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.
Ein Minijob von aktuell 450€ im Monat (ab 01.10.2022 520€) ist nicht sozialversicherungspflichtig, dementsprechend hat Ihr/e Ehepartner/in auch die Möglichkeit sich privat zu versichern mit einer Restkostenversicherung. Die Grenzen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
nähere Informationen finden Sie hier: Beihilferegelungen des Bundes und der Länder.
Ist Ihr Ehepartner allerdings in einem Angestelltenverhältnis und verdient unter dieser Grenze, aber über 450€ so ist dieser versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, hat aber trotzdem einen Beihilfeanspruch. Klingt kompliziert und ist es leider auch.
Vereinfacht gesagt muss er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und kann eine sogenannte prozentuale Krankenzusatzversicherung abschließen.
Beispiel
Der Ehepartner eines Bundesbeamten arbeitet in Teilzeit und erhält seit drei Jahren ein monatliches Gehalt von 1.500€ im Monat = 18.000€ im Jahr.
Die berücksichtigungsfähige Grenze für Familienangehörige liegt 2022 bei 20.000€ (Bund) im Jahr.
1.500€ = sozialversicherungspflichtiges Gehalt und dementsprechend pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. ABER er verdient trotzdem unter der Grenze von 20.000€, dementsprechend auch beihilfeberechtigt zu 70%.
Er kann jetzt zum Beispiel eine 30%ige stationäre Zusatzversicherung mit Wahlleistungen (Chefarzt und 2-Bettzimmer) bei einer privaten Versicherung abschließen.
Im Leistungsfall sieht es folgendermaßen aus. Die Grundleistungen zahlt zu 100% die gesetzliche Krankenversicherung. Die Wahlleistungen (Chefarzt und 2-Bettzimmer) reicht er der Beihilfestelle und der Versicherung ein. Die Beihilfestelle erstattet Ihm 70% der Rechnung und die Versicherung die restlichen 30%.