Familienabsicherung in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Wir von Fair-Krankenversicherung hören immer wieder die Aussage, dass die Kinder auch in die private Krankenversicherung müssen wenn ein Elternteil privat versichert ist. Dies ist aber falsch. Es kommt auf mehrere Faktoren an , ob Sie Ihre Kinder privat versichern dürfen beziehungsweiße müssen. Hierzu gibt es ein Prüfschema.
Wir finden für Sie garantiert den passenden Tarif
Jedes privates Versicherungsunternehmen hat unterschiedliche Tarife, mit verschiedenen Leistungen und Tarifbedingungen, sowie Annahmerichtlinien. Für Sie als Laie ist es schwierig den passenden Tarif zu finden der genau zu Ihnen Sie passt.
Wir von Fair-Krankenversicherung finden den passenden Tarif anhand Ihrer gewünschten Leistungen und Gesundheit.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett anonym
anonyme Gesundheitsprüfung bei den Versicherungen
Eigener persönlicher Betreuer
Unser Service ist für Sie zu 100% kostenlos
Wir verzichten auf E-Mail Werbungen und Spam
Angebote von fast allen Versicherungen
Fall 1: Ein Elternteil ist privat versichert und der andere ist gesetzlich versichert, greift folgendes Prüfschema:
Kinder

Sie können Ihr neugeborenes Kind in den ersten zwei Monaten nach der Geburt in einen gleichwertigen, oder schlechteren Tarif bei Ihrer jetzigen Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung mit versichern. Wenn Sie für Ihr Kind bessere Leistungen möchten, oder die zweimonatige Frist verpasst haben, dann geht dies nur mit einer Gesundheitsprüfung.
Schritt1: Wenn Sie nicht verheiratet sind können Sie selbst entscheiden, ob das Kind sich gegen Eigenbeitrag in der privaten Krankenversicherung versichert, oder Mitglied in der kostenlosen Familienversicherung des anderen Elternteil wird.
->Wenn Sie verheiratet sind greift Schritt 2.
Schritt2: Wenn die privat versicherte Person unter der JAEG von 64.350€ (Stand: 2022) im Jahr verdient, können Sie selbst entscheiden, ob sich das Kind gegen Eigenbeitrag in der privaten Krankenversicherung versichert, oder Mitglied in der kostenlosen Familienversicherung des anderen Elternteil wird.
-> Wenn der privatversicherte über der JAEG von 64.350€ im Jahr (Stand: 2022) verdient, dann greift Schritt 3.
Schritt3: Wenn die gesetzlich versicherte Person mehr als die privat versicherte Person verdient, dann können Sie selbst entscheiden, ob das Kind gegen Eigenbeitrag in die private Krankenversicherung versichert, oder Mitglied in der kostenlosen Familienversicherung des anderen Elternteil wird. Wenn die gesetzlich versicherte Person aber weniger verdient als die privat versicherte Person, dann muss das Kind sich in einer eigenständigen private Krankenversicherung versichern, oder sich gegen Eigenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Fall 2 Wenn beide Elternteile privat versichert sind?
Dann können Sie entscheiden in welche private Krankenversicherung sich das Kind mitversichert, oder ob sich gegen Eigenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. TIPP: Sie können die Kinder auch auf die Versicherungen aufteilen um den den maximalen Arbeitgeberzuschuss auszureizen.
Kann sich mein Ehepartner/in auch privat krankenversichern?
Ehepartner:in und Lebensgefährte:in
Wenn Ihr Ehepartner/in ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von über 450€ im Monat erhält (Ab Oktober 2022 sind es 520€), so hat dieser einen eigenen Krankenversicherungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung als pflichtversichertes Mitglied. Verdient Ihr Ehepartner/in als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG 2022: 64.350 Euro), oder ist dieser Selbstständig (hier ist das Einkommen egal) kann sich dieser auch privat krankenversichern mit einen eigenständigen Vertrag.
Verdient Ihr Ehepartner allerdings unter den 450€ (Ab Oktober 2022 520€), beziehungsweiße hat dieser keine Einkünfte so müssen Sie den Ehepartner auch privat krankenversichern, oder dieser muss sich gegen Eigenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Achtung in der Regel kann es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Halbeinkünfteverfahren kommen. Sprich das Einkommen des privat versicherten wird bei dem Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte angerechnet.