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PKV Leistungen einfach erklärt

Selbstbeteiligung (SB)

Sie können in Ihrer privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Umso höher die Selbstbeteiligung ist, umso niedriger ist in der Regel auch der Zahlbeitrag für die private Krankenversicherung. Es gibt üblicherweise zwei verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung, eine absolute Selbstbeteiligung und eine prozentuale Selbstbeteiligung.

Für angestellte empfehlen wir eine niedrige Selbstbeteiligung, beziehungsweiße keine Selbstbeteiligung zu wählen, da Sie als versicherte Person die komplette Selbstbeteiligung zahlen. Aber tatsächlich nur die Hälfte am Zahlbeitrag sparen. Die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages spart nämlich Ihr Arbeitgeber.

 

Prozentuale SB

Bei einer prozentualen SB müssen Sie bei jeder Rechnung einen festgelegten Prozentsatz selbst übernehmen. Allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.

Absolute SB

Bei einer absoluten SB zahlen Sie die Rechnungen erstmal selber bis die vereinbarte Selbstbeteiligung erreicht worden ist, dann übernimmt die Versicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Wir von Fair-Krankenversicherung empfehlen eine absolute SB, da dies für Sie als Kunde übersichtlicher ist und es leichter ist eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Mehr Information: Beitragsrückerstattung

SB

Optionstarif

Ein Optionstarif bietet Ihnen die Möglichkeit in einer festgelegten Frist, den Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu verbessern (Upgraden). Viele private Krankenversicherungstarife haben dieses Recht im Haupttarif vereinbart. Die Versicherungen die dieses Recht nicht in dem Haupttarif vereinbart haben, bieten Ihnen dies als zusätzlichen Baustein mitzuversichern gegen Mehrbeitrag.

Ein Optionstarif macht vor allem dann für Sie Sinn, wenn Sie einen „Einsteigertarif“ gewählt haben und diesen zu einen späteren Zeitpunkt verbessern möchten. Ohne dieses Recht können Sie den Tarif nur mit einer erneutet Gesundheitsprüfung verbessern (Wer garantiert Ihnen, dass Sie in X Zukunftsjahren keine ersten Wehwehchen haben).

Option

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Falls Sie keine Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen, beziehungsweiße Rechnungen unter der vereinbarten Selbstbeteiligung einrechnen erhalten Sie in der Regel von Ihrem Versicherer eine Beitragsrückerstattung. Auch hier gibt es wiederum zwei verschiedene Formen der Beitragsrückerstattung.

 

erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

hierbei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um eine freiwillige Beitragsrückerstattung des Versicherungsunternehmens wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben und der Geschäftsverlauf des Versicherers dies zulässt. Sprich das Versicherungsunternehmen muss Überschüsse erwirtschaftet haben und wirtschaftlich erfolgreich sein.

garantiere Beitragsrückerstattung

Auf diese Beitragsrückerstattung haben Sie vertraglichen Anspruch. Die Grundlage ist Ihr Krankenversicherungsvertrag. Das private Krankenversicherungsunternehmen garantiert Ihnen bei Leistungsfreiheit die Rückerstattung von einem Teil Ihrer Beiträge. Hier ist es egal wie das Unternehmen tatsächlich gewirtschaftet hat.

Manche Tarife sehen Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen und die Zahnreinigung als Beitragsrückerstattungsunschädlich an, bedeutet die Leistung können Sie einreichen, doch der Versicherer zahlt Ihnen trotzdem die Beitragsrückerstattung.

Rückestattung

Beitragsfreistellung bei Elternzeit

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei Bezug von Elterngeld weiterhin private Krankenversicherungsbeiträge bezahlen und zwar denn vollen Beitrag, sprich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Die Beitragsfreistellung bei Elternzeit ist deswegen eine wichtige und meistens nicht wahrgenommene vertragliche Leistung für alle Personen die einen Kinderwunsch haben und wissen das Sie in Elternzeit gehen. Leider gibt es aktuell nicht viele Versicherungen die eine Beitragsfreistellung in Ihrem Tarif verankert haben.

Elternzeit

Leistungen im Ausland

Wie hoch und wie lange die Leistungen im Ausland sind, sehen wir von Fair-Krankenversicherung als nicht so wichtig an. Wir empfehlen jedem privat krankenversicherten eine zusätzliche eigenständige Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies hat den Vorteil, wenn Sie im Ausland über die Auslandskrankenversicherung eine Leistung einreichen umgehen Sie die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung Ihres Haupttarifes.

 

Falls Sie aber öfters für längere Zeit (mehr als 6 Wochen ununterbrochen am Stück) im Ausland sind, sollten Sie auf jeden Fall schauen, dass der Haupttarif einen guten Schutz im Ausland bietet. Hier unterscheiden die privaten Krankenversicherungen zwischen EU und weltweiten Schutz.

 

EU:

In Europa leistet eigentlich jede private Krankenversicherung. ABER meistens kürzen die Versicherungen die ausbezahlte Leistungen anhand den deutschen Gebührenordnungen für Ärzte (GoÄ) / Zahnärzte (GoZ) in Deutschland runter. Bedeutet es wird nur so viel ausbezahlt wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In den meisten europäischen Ländern ist dies völlig ausreichend, da die Behandlungen im Ausland meistens günstiger als in Deutschland sind.

Vorsicht: Schweiz hier sind die Kosten meistens höher als in Deutschland.

Hier empfehlen wir Tarife die auf die Abrechnung der deutschen Gebührenordnung im Ausland verzichten.

Und nicht EU:

Hier können die Versicherungen selbst bestimmen ob und wie Sie im außereuropäischen Ausland leisten.

Ausland
Hausarzt

Hausarzt/Primärarzt

Ein Hausarzt- oder auch Primärarzttarif sehen Leistungseinschränkungen vor wenn Sie direkt zum Facharzt gehen. Bedeutet Sie brauchen vom Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorteil an diesen Tarifen ist definitiv der viel günstigere Beitrag. Meistens reichen den Versicherungen auch eine Überweisung pro Krankheitsbild in einen gewissen Zeitraum aus.

Wichtig Falls Sie sich für einen Hausarzttarif interessieren, sollten Sie auf jeden Fall einen Tarif wählen der das Optionsrecht auf einen Wechsel in einen besseren Tarif beinhaltet.

Mehr Information: Optionsrecht

Wenn Sie aber direkt zum Facharzt gehen ohne eine Überweisung vom Hausarzt kürzt die Versicherung die vereinbarte prozentuale Erstattung.

GöÄ / GoZ

Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) und Zahnärzte (GoZ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (kurz GoÄ)  und Zahnärzte (GoZ) regelt die privatärztlichen Leistungen die der Arzt abrechnen kann. Bei der GoÄ/GoZ werden auch die Schwierigkeit, der Zeitaufwand, Umstände und die schwere der Krankheit berücksichtigt. Jede erbrachte Leistung hat ein Punktesystem, beziehungsweiße einen festen EURO Betrag zugewiesen. Dieser kann noch mit einen Faktor erhöht werden. Hier unterscheidet man in der privaten Krankenversicherung zwischen folgenden Grenzen.

 

  • bis zum Regelhöchstsatz (2,3facher Satz) Normalerweise rechnen Ärzte für eine einfache und unkomplizierte Behandlung bis zum 2,3fachen Satz ab. Rechnet Ihr Arzt aber bis zum 3,5fachen Satz ab (siehe unten) leistet Ihr privater Krankenversicherungstarif trotzdem nur bis zum 2,3fachen Satz, die Differenz müssen Sie selbst bezahlen -> schlechte Leistung

  • bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) Wenn die Behandlung schwieriger oder einen höheren Zeitaufwand hat dann kann der Zahnarzt auch bis zum 3,5fachen Satz abrechnen-> gute Leistung

  • über die Höchstsätze (keine Begrenzung)​ Gerade Spezialisten verlangen für die Behandlung ein höheres Honorar, als der Höchstsatz der GoÄ. Haben Sie einen Tarif der auch über die Höchstsätze der GoÄ leistet, so leistet dieser auch für die Honorarvereinbarung und Sie können zum Spezialisten Ihrer Wahl gehen. -> sehr gute Leistung

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