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Zahn und Kiefer - Leistungen einfach erklärt

Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz GoZ) regelt die privatärztlichen Leistungen die der Zahnarzt abrechnen kann. Bei der GoZ werden auch die Schwierigkeit, der Zeitaufwand, Umstände und die schwere der Krankheit berücksichtigt. Jede erbrachte Leistung hat ein Punktesystem, beziehungsweiße einen festen EURO Betrag zugewiesen. Dieser kann noch mit einen Faktor erhöht werden. Hier unterscheidet man in der privaten Krankenversicherung zwischen folgenden Grenzen.
 

  • bis zum Regelhöchstsatz (2,3facher Satz) Normalerweise rechnen Zahnärzte für eine einfache und unkomplizierte Behandlung bis zum 2,3fachen Satz ab. Rechnet Ihr Zahnarzt aber bis zum 3,5fachen Satz ab (siehe unten) leistet Ihr privater Krankenversicherungstarif trotzdem nur bis zum 2,3fachen Satz, die Differenz müssen Sie selbst bezahlen -> schlechte Leistung

  • bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) Wenn die Behandlung schwieriger oder einen höheren Zeitaufwand hat dann kann der Zahnarzt auch bis zum 3,5fachen Satz abrechnen -> gute Leistung

  • über die Höchstsätze (keine Begrenzung)Gerade Spezialisten verlangen für die Behandlung ein höheres Honorar, als der Höchstsatz der GoZ. Haben Sie einen Tarif der auch über die Höchstsätze der GoZ leistet, so leistet dieser auch für die Honorarvereinbarung und Sie können zum Spezialisten Ihrer Wahl gehen. -> sehr gute Leistung

GoZ

Zahnersatz

Zahnersatz ist und ob und wenn ja, welche Begrenzungen zusätzlich eingeschlossen sind. Unter dem Zahnersatz versteht man alle medizinischen Behandlungen des Zahn zu ersetzten.

  • Implantate

  • Brücken

  • Kronen

  • Prothesen

  • Stifte

 

Unter 70% Zahnersatz = schlechte Leistung

70% - 80%  Zahnersatz = ok

80% - 90%  Zahnersatz = gut

90% - 100%  Zahnersatz = sehr gut

 

Zusätzlich können die privatem Krankenversicherungen noch Leistungsbegrenzungen in Ihren Versicherungsbedingungen mit einschließen. Wie zum Beispiel für wie viele Zähne pro Kiefer maximal geleistet wird, oder eine maximale Deckelungsgrenze  des auszubezahlenden Beitrag. 

Diese Leistungsbegrenzungen finden wir von Fair-Krankenversicherung als schlechte Leistung.

Tarifliche Zahnstaffel

Sieht der Versicherer vor, dass in den ersten Jahren nur begrenzt geleistet wird, oder verzichtet dieser komplett auf die Zahnstaffelung. Tatsächlich gibt es nur eine Handvoll an Tarifen die auf eine komplette Zahnstaffelung verzichten. Demensprechend ist es völlig in Ordnung wenn der Tarif eine Zahnstaffelung beinhaltet. Allerdings sollten Sie darauf achten das der Tarif eine Hohe Staffel hat und spätestens ab dem sechsten Jahr unbegrenz leistet.

Leistung bei allen Zahnärzten

Gibt es Leistungseinschränkungen bei der Auswahl des Zahnarztes oder steht es Ihnen frei den Zahnarzt selbst auszusuchen.

Zahnersatz

Material und Laborkosten

Falls Sie einen oder mehre Zähne ersetzt bekommen, oder eine maßangefertigte Füllung (Inlay) erhalten werden diese in der Regel in einem Dentallabor (Zahnlabor) für Sie passgenau hergestellt. Dieses ist meistens ein eigenständiges Unternehmen oder an eine Zahnarztpraxis angegliedert. Die Rechnung der Material und Laborkosten orientieren sich nach der bundeseinheitlichen Benennungsliste (kurz BEB), diese ist aber nicht bindend. Dentallabore dürfen die Rechnung für privatversicherte  aber höher kalkulieren (freie Marktwirtschaft)

Schlechte Versicherungstarife haben ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis. Hier zahlt der Versicherer nur maximal die vertraglich festgelegten Höchstbeiträge in den Versicherungsbedingungen. 

Gute Versicherungstarife zahlen die Material und Laborkosten analog zu der prozentualen Erstattung im Bereich Zahnersatz.

Materal und Labor

Zahnbehandlung

In den Versicherungsbedingungen ist genau definiert wie hoch die prozentuale Erstattung beim Zahnersatz ist und ob und wenn ja, welche Begrenzungen zusätzlich eingeschlossen sind. Unter der Zahnbehandlung versteht man alle Behandlungen rund um den Zahn, damit dieser erhalten bleibt. Zur Zahnbehandlung gehören folgende Punkte:

  • Paratondose Behandlung

  • Wurzelbehandlung

  • Professionelle Zahnreinigung und Versiegelung

  • Füllungen

  • Extraktionen

  • Erkrankung der Mundschleimhaut

-> Unter 80% Zahnbehandlung = schlechte Leistung

-> 80% - 90%  Zahnbehandlung = ok

-> 100%  Zahnbehandlung = sehr gut

Zahnbehandlung

Zahnprophylaxemaßnamen / Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist bei den meisten Versicherern unter den Bedingungen der Zahnbehandlung geregelt. Diese kann aber auch noch eine zusätzliche positive Leistungsverbesserung haben.

 

Bei einigen Versicherungen werden die Zahnreinigungen nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet und sind Beitragsrückerstattungsunschädlich. Bedeutet diese können Sie problemlos bei Ihrer Versicherung einreichen und diese bezahlt die tariflichen Leistungen, behandelt aber die Rechnung so als ob Sie keine Rechnung eingereicht haben. Dies lohnt sich vor allen für gesunde Personen die generell nicht zum Arzt gehen und eine Beitragsrückerstattung erhalten.

->sehr gut

Reinigung
Kiefer

Kieferorthopädie

Unter Kieferorthopädischen Behandlungen versteht man folgende Leistungen

  • Korrektur bei Zahnfehlstellung

  • Überbiss-Behandlung

  • Zahnkorrektur nach Unfällen

  • Behandlung einer Funktionsstörung des Kiefers

Falls Ihnen auch im erwachsenen Alter kieferorthopädische Behandlungen wichtig sind, müssen Sie aufpassen. Viele Versicherungen leisten nur bis zu einen bestimmten Alter, wie zum Beispiel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, beziehungsweiße 21. Lebensjahr.

Heil und Kostenplan

Die meisten Versicherungen verlangen vor einer Behandlung einen Heil und Kostenplan einzureichen. Diesen erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrem behandelnden Zahnarzt.

Aber auch hier unterscheiden sich die Definitionen der Versicherungen wann Sie einen Heil- und Kostenplan einreichen müssen. Falls Sie keinen einreichen, kann es zur Leistungskürzungen seitens der Versicherung kommen.

Heil u. Kostnplan
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