Viele Versicherungen bieten für Ärzte und Zahnärzte Spezialtarife die günstiger und beitragsstabiler, als die frei zugänglichen Tarife der privaten Krankenversicherung sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt, das Sozialgesetzbuch sagt folgendes aus: §12 SGB V Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Wir vom Team Fair-Krankenversicherung unterstützen und begleiten Sie bei allen Prozessen, von der Angebotserstellung bis hin zum Vertragsabschluss und den Gesundheitsprüfungen, sowie der weiteren zukünftigen Betreuung.
Wir finden für Sie garantiert das beste Angebot für eine private Krankenversicherung, anhand Ihrer gewünschten Leistungen und persönlichen Lebenssituation.
Private Krankenversicherung für Ärzte und Zahnärzte
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