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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Beitragsrückerstattung

Falls Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung keine Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen, beziehungsweiße Rechnungen unter der vereinbarten Selbstbeteiligung einrechnen erhalten Sie in der Regel von Ihrem Versicherer eine Beitragsrückerstattung. Auch hier gibt es wiederum zwei verschiedene Formen der Beitragsrückerstattung.



erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

hierbei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um eine freiwillige Beitragsrückerstattung des Versicherungsunternehmens wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben und der Geschäftsverlauf des Versicherers dies zulässt. Sprich das Versicherungsunternehmen muss Überschüsse erwirtschaftet haben und wirtschaftlich erfolgreich sein.



garantiere Beitragsrückerstattung

Auf diese Beitragsrückerstattung haben Sie vertraglichen Anspruch. Die Grundlage ist Ihr Krankenversicherungsvertrag. Das private Krankenversicherungsunternehmen garantiert Ihnen bei Leistungsfreiheit die Rückerstattung von einem Teil Ihrer Beiträge. Hier ist es egal wie das Unternehmen tatsächlich gewirtschaftet hat.


Manche Tarife sehen Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen und die Zahnreinigung als Beitragsrückerstattungsunschädlich an, bedeutet die Leistung können Sie einreichen, doch der Versicherer zahlt Ihnen trotzdem die Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung
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