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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Dienstunfähig

Ab wann Sie dienstunfähig sind regelt das Bundesbeamtengesetz (BBG) §44 Dienstunfähigkeit.

"Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist."

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel leistet solange Sie laut Ihren Dienstherr dienstunfähig sind, bis maximal zur vereinbarten Leistungsdauer. Diese sollte in der Regel zwischen dem 62. bis 67. Lebensjahr liegen.

Dienstunfähig
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