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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Erwerbsminderung

Alle die nach dem 01.02.1961 geboren sind erhalten von der deutschen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente.

Wichtig: Diese erhalten Sie aber nur wenn Sie keinen Beruf mehr ausüben können.


Merke: Die deutsche Rentenversicherung darf Sie auf einen anderen Beruf verweisen., falls Sie Ihren jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Man unterscheidet in der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen der Vollen und Halben Erwerbsminderungsrente.


Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie wenn weniger als 3 Stunden am Tag irgendeinen Job ausüben können.


Halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Sie wenn zwischen 3-6 Stunden am Tag irgendeinen Job ausüben können.

Erwerbsminderung
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