Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung für Ärzte (kurz GoÄ) und Zahnärzte (GoZ) regelt die privatärztlichen Leistungen die der Arzt abrechnen kann. Bei der GoÄ/GoZ werden auch die Schwierigkeit, der Zeitaufwand, Umstände und die schwere der Krankheit berücksichtigt. Jede erbrachte Leistung hat ein Punktesystem, beziehungsweiße einen festen EURO Betrag zugewiesen. Dieser kann noch mit einen Faktor erhöht werden. Hier unterscheidet man in der privaten Krankenversicherung zwischen folgenden Grenzen.
- bis zum Regelhöchstsatz (2,3facher Satz) Normalerweise rechnen Ärzte für eine einfache und unkomplizierte Behandlung bis zum 2,3fachen Satz ab. Rechnet Ihr Arzt aber bis zum 3,5fachen Satz ab (siehe unten) leistet Ihr privater Krankenversicherungstarif trotzdem nur bis zum 2,3fachen Satz, die Differenz müssen Sie selbst bezahlen -> schlechte Leistung
- bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) Wenn die Behandlung schwieriger oder einen höheren Zeitaufwand hat dann kann der Zahnarzt auch bis zum 3,5fachen Satz abrechnen-> gute Leistung
- über die Höchstsätze (keine Begrenzung) Gerade Spezialisten verlangen für die Behandlung ein höheres Honorar, als der Höchstsatz der GoÄ. Haben Sie einen Tarif der auch über die Höchstsätze der GoÄ leistet, so leistet dieser auch für die Honorarvereinbarung und Sie können zum Spezialisten Ihrer Wahl gehen. -> sehr gute Leistung