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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Regelversorgung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt, das Sozialgesetzbuch sagt folgendes aus: §12 SGB V Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Bedeutet die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die sogenannten Regelleistungen, auch Basisleistungen genannt.

Fehlt zum Beispiel ein hinterer Backenzahn wäre die Regelversorgung (Basisversorgung) eine unverblendete Brücke. Dies ist allerdings medizinisch und ästhetisch nicht die beste Lösung für Sie. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, oder eine Keramikbrücke (bessere Lösung) so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse trotzdem nur die Kosten der Regelversorgung und Ihr Eigenanteil erhöht sich dadurch.

Regelversorgung
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