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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Sachleistungsprinzip

Beim Sachleistungsprinzip erhalten die gesetzlich versicherten Mitglieder vom Behandler (Arzt) die medizinischen Leistungen, oder medizinische notwendige Gegenstände (Sachleistungen) ohne dafür in Vorleistung gehen zu müssen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt, das Sozialgesetzbuch sagt folgendes aus: §12 SGB V Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Bedeutet die gesetzliche Krankenkasse darf nur die nötigste Behandlung bezahlen.


Vorteil:

Der Behandler (Arzt) erhält sofort sein Geld

Der Patient hat keine Rechnungsabwicklung, da alles über seine Krankenkassenkarte abgerechnet wird


Nachteil:

Der Patient hat keine Einsicht

Zuzahlungsverbot und Wirtschaftlichkeitsgebot bieten den Patienten nur einen sehr begrenzen Leistungsumfang

Manipulation und Sorglosigkeit einzelner gesetzlich versicherter Personen erhöhen Überwachung und Regulierungskosten für alle

Sachleistungsprinzip
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