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Versicherungsbegriffe einfach und schnell erklärt

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im §19 Versicherungsvertragsgesetz (Kurz: VVG) geregelt. Hierbei geht um Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die der Versicherer in Textform gefragt hat.
Eine typische vorvertragliche Anzeigepflicht sind die Gesundheitsprüfungen bei einer Krankenversicherung, oder bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient dem Versicherer im Voraus das Versicherungsrisiko einzuschätzen um sich und das Kollektiv (andere Versicherungsnehmer) zu schützen.

Wie reiche ich meine Gesundheitsdaten am besten der Versicherung ein?

Bei einer privaten Krankenversicherung, oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie niemals die Gesundheitsprüfung (vorvertragliche Anzeigepflicht) mit dem Versicherungsantrag stellen. Nutze hierzu immer eine anonyme Risikovoranfrage und falls die Versicherung noch zusätzliche ärztliche Berichte haben möchte, schwärze diese bitte aus.

• Oder nutze am besten hierzu einfach unseren für Sie zu 100% kostenlosen anonymen Risikovoranfrage Service. Wir prüfen bei allen Gesellschaften Ihre Annahmemöglichkeiten völlig anonymisiert.

Was passiert wenn ich falsche Angaben gemacht habe?

Hier muss erstmal das Schwereverschulden bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft werden.

Keine Schuld: Sie haben schon länger Krebs, wussten hiervon aber nachweißlich nichts beim Vertragsabschluss des Versicherung.

Leichte Fahrlässigkeit: Ausversehen eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet, die aber bei richtiger Beantwortung zu keiner Ablehnung des Vertrages geführt hätte.

grobe Fahrlässigkeit: Sie haben die Gesundheitsfragen nicht richtig durchgelesen und konnten sich nicht an die letzten 5 Jahren stationäre Behandlung erinnern.

Arglist: Bedeutet Sie haben bewusst falsche Angaben gemacht um eine Versicherung abzuschließen.
Beispiel: Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und sind aktuell in einer Krebsbehandlung. Dies geben Sie aber bewusst nicht bei den Gesundheitsfragen an.

Vorvertragliche Anzeigepflicht
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